Donnerstag, 27. Juni 2013

GEW Bayern zum Hungerstreik in München: Flüchtlinge und ihre Kinder den Menschenrechten entsprechend fair behandeln!

Der Umgang der bayerischen Staatsregierung mit Flüchtlingen ist bekannt und berüchtigt, in Gesetzgebung wie Verwaltungshandeln. Der verschärfte Protest von Asylbewerber*innen dagegen begann Anfang 2012 nach dem Suizid des iranischen Asylbewerbers R. in Würzburg. Die Situation hat sich jetzt mit dem Hungerstreik von 55 Flüchtlingen in einem Camp in der Münchner Innenstadt erneut zugespitzt. Ungefähr 20 der Asylbewerber*innen mussten bereits in Kliniken gebracht werden.

Das sogenannte „Krisenmanagement“ der bayerischen Ministerien für Soziales und Inneres ist vollkommen unzureichend, ja kontraproduktiv, allein durch die geradezu menschenverachten-den Äußerungen von Ministerin Haderthauer.

Die GEW Bayern ruft alle beteiligten staatlichen und städtischen Stellen dazu auf, sehr rasch und möglichst weitgehend die zentralen Forderungen der Flüchtlinge zu erfüllen. Es geht um den „Stopp aller Abschiebungen“, die „Abschaffung der Residenz- und Lagerpflicht“ und um die Anerkennung als politisch Verfolgte.
Der unsichere Aufenthaltsstatus, vor allem die ständige Angst vor drohender Abschiebung und die unzureichenden Wohnbedingungen beeinträchtigen massiv die Lern- und Lebensbedin-gungen der Kinder von Flüchtlingen. Mit diesen unzumutbaren Zuständen müssen sich auch die mit den Betroffenen arbeitenden Sozialpädagog*innen und Lehrkräfte tagtäglich auseinan-dersetzen.
Deutlich gefordert sind das dem Bundesinnenminister unterstellte Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die dem bayerischen Innenminister unterstellte Regierung von Oberbayern und das bayerische Sozialministerium.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 klipp und klar festgestellt: „… die in Art. 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde (ist) migrationspolitisch nicht zu relativieren.“
Entsprechende Änderungen erwartet die GEW Bayern daher sowohl im Asylverfahrensgesetz, im Asylbewerberleistungsgesetz als auch im bayerischen Aufnahmegesetz und in der berüch-tigten bayerischen Asyldurchführungsverordnung. Darin steht immer noch die menschen-rechtswidrige Bestimmung, wonach das mehr als schikanöse bayerische Festhalten an Residenz- und Lagerpflicht, an Essenspaketen und Arbeitsverbot „die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland fördern“ soll.
Die GEW Bayern begrüßt alle Initiativen in Richtung deutlicher gesetzlicher Verbesserungen für Flüchtlinge in Deutschland; das gleiche gilt für dringend nötige Verbesserungen im Verwaltungshandeln.
Grundlegend ist dafür nach Auffassung der GEW Bayern eine Novellierung des Art. 16 a Grundgesetz im Sinne der alten Fassung von Art. 16, wie er vor dem sogenannten „Asyl-Kompromiss“ bestanden hat. Die klare Formulierung „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ darf nicht weiter verwässert werden. Sie wurde nach 1945 aus sehr guten Gründen so formuliert. Die jetzt bestehende Regelung verstößt, auch nach Auffassung einiger Verfassungsrichter, gegen das grundgesetzliche Verbot, ein Grundrecht „in seinem Wesensgehalt“ anzutasten.

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