Donnerstag, 22. Januar 2009

Gewerkschafter wegen Streikposten vor Gericht

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

liebe Freunde,der Fall ist bereits aktenkundig durch die Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Versammlungsgesetz: „In einem großen Münchner Geschäft der Modekette ZARA in der Fußgängerzone kam es im Mai 2008 zu einem Arbeitskampf. Die bei ver.di organisierten Angestellten wollten bessere Arbeitsbedingungen durchsetzen und traten dafür in einen Streik. Um auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen, wurden vor dem Geschäft sog. Streikposten aufgestellt, die in Flugblättern und mit selbst gefertigten Transparenten die Passanten über ihr Anliegen informierten. Nach den Feststellungen der Polizei, die vor Ort ermittelte und Fotos fertigte, nahmen ca. 15 Personen an der von ver.di organisierten Aktion teil. Zu Zwischenfällen kam es nicht. Der anwesende Staatsschutz bewertete die Streikposten als Versammlung im Sinne des VersG. Gegen den verantwortlichen Funktionär von ver.di wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung gem. § 26 Nr.2 VersG eingeleitet (113 Js 11159/08).“
Und tatsächlich erntete Orhan Akman – dies ist der verantwortliche Sekretär von ver.di – ein Strafverfahren. Die erste Verhandlung findet nun statt und zwar am

Montag, den 26. Januar 2009 ab 11.15

Amtsgericht München, Nymphenburger Str. 16 Raum A 210.

Wir bitten um breite Öffentlichkeit!

Mit solidarischem Gruß!

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